Zollbestimmungen
Alkohol- und Tabakquote
Die Alkohol- und Tabakquote ist von der Wertgrenze ausgenommen.
Die angegebenen Quoten verstehen sich pro Person. Überprüfen Sie auch die Altersgrenzen für die Einfuhr von Alkohol und Tabak.
Beispiele für steuerbefreite Quoten
Beispiel 1: Spirituosen, Wein, Bier und Tabak
1 liter spirituosen, 1,5 liter wein (2 flaschen) und 2 liter bier (auch starkbier) (6 x 0,33 l) + 200 zigaretten oder 250 gramm andere tabakprodukte (z. b. schnupftabak)
und 200 blatt zigarettenpapier.
Beispiel 2: Wein, Bier und Tabak
3 liter wein (4 flaschen) und 2 liter bier (auch starkbier) (6 x 0,33 l) + 200 zigaretten oder 250 gramm andere tabakprodukte (z. b. schnupftabak)
und 200-blättriges zigarettenpapier.
Beispiel 3: Wein und Tabak
3 liter wein (4 flaschen) + 200 zigaretten oder 250 gramm andere tabakprodukte (z. b. schnupftabak)
und 200-blättriges zigarettenpapier.
Beispiel 4: Bier und Tabak
5 liter bier (auch starkbier) (15 x 0,33 l) + 200 zigaretten oder 250 gramm andere tabakprodukte (z. b. schnupftabak)
und 200-blättriges zigarettenpapier.
Zusätzlich zu den Reisefreimengen können Sie begrenzt Waren gegen Zahlung von Zollgebühren einführen. Nähere Informationen finden Sie unter www.toll.no